priv. Sachverständiger:
Als Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft –
auf Grundlage der Art. 70 und 78 des Bayerischen
Wassergesetzes – steht Ihnen Herr Kraus für folgende Leistungen zur Verfügung:
– Erstellen von Gutachten, Abnahmen und Bescheinigungen
– für Kleinkläranlagen
– Mitwirken bei der Förderung von privaten Anschlusskanälen
– und Kleinkläranlagen
– Erstellen von Gutachten zur Abnahme wasserrechtlicher
– Baumaßnahmen