SiGeKo:
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung
(BaustellV von 1998) hat Herr Kraus die Legimitation, die nachfolgenden Leistungen anzubieten:
Leistungen in der Planungsphase:
– Analyse der Vorplanung, Entwurf- und Werkplanung
– Beraten hinsichtlich der Terminplanung
– Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes
– (SiGe-Plan)
– Zusammenstellen einer Unterlage mit den Merkmalen
– des Bauwerkes
Mit diesen Leistungen bewirkt der Koordinator, dass es vor Beginn der Maßnahme, mit dem SiGe-Plan ein Konzept für einen störungsfreien und sicheren Baubetrieb gibt.
Leistungen in der Bauphase:
– Weiterleiten der Vorankündigung an die zuständigen
– Behörden
– Kontrolle der „Allgemeinen Grundsätze“ nach §4 ArbSchG
– bzw. der Einhaltung des SiGe-Plans.
– Fortschreiben des SiGe-Plans
Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber:
Mit diesen Leistungen bewirkt der Koordinator die Einhaltung des SiGe-Plans und
sorgt für eine Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beteiligten.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz,
BaustellV erhalten sie hier als pdf-Datei zum Download.